26.5.2026
SL Insight Newsletter #36
TQV: BAG-Erfolg bei Tardyferon
Marcel Boller
Mit Urteil C-3841/2023 vom 6. Mai 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen eine Preissenkung im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung von Tardyferon abgewiesen. Anders als im früheren Relaxane-Entscheid (C-3838/2023) obsiegt hier das BAG.
Was sind die Kernpunkte?
- Das BVGer bestätigt das Gammen-Wahlrecht des BAG: Bei vorhandenen Komparatoren derselben Gamme greift der TQV nur, wenn die andere Gamme günstiger ist
- Die Spiegel-TQV-These («Konkurrenzpräparat vergleicht mit uns, also dürfen wir mit ihm vergleichen») trägt nicht; Wirtschaftlichkeit ist produktspezifisch zu beurteilen
Was bedeutet das im Verhältnis zu C-3838/2023
Die beiden Urteile decken verschiedene Streitachsen ab: C-3838/2023 betrifft die Vergleichbarkeit eines Komparators überhaupt - hier bleibt das BAG begründungspflichtig. C-3841/2023 betrifft das Auswahlermessen unter bereits vergleichbaren Komparatoren - und dort schützt das Gericht den weiten Spielraum des BAG.