19.5.2026

SL Insight Newsletter #35

TQV-Komparator nur bei gleichem Therapieziel

Marcel Boller

Mit Urteil C-3838/2023 vom 3. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung des BAG zur dreijährlichen Überprüfung des Arzneimittels Relaxane® aufgehoben und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Preissenkung nicht erfüllt sind.

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Was sind die Kernpunkte?

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  • Das BVGer verwirft den vom BAG durchgeführten TQV mit einem Präparat, dessen Indikationstext sich wortlautmässig mit dem überprüften Arzneimittel überschneidet
  • Eine «echte tatsächliche Therapiealternative» setzt eine Gesamtbetrachtung von therapeutischem Ziel, Zusammensetzung, Wirkungsweise und klinischer Anwendung voraus. Der Wortlaut der Fachinformation genügt nicht

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Was bedeutet das für die Praxis?

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Für Zulassungsinhaberinnen eröffnet sich ein zusätzlicher Angriffspunkt im TQV-Streit, insbesondere dort, wo ein Komparator zwar formal dieselbe Indikation abdeckt, aber faktisch zu einem anderen Behandlungszweck eingesetzt wird. Die Pflicht zur Gesamtbetrachtung verlagert das Begründungsgewicht spürbar zum BAG.

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Hier geht es zum Urteil

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