19.5.2026

SL Insight Newsletter #35

TQV-Komparator nur bei gleichem Therapieziel

Marcel Boller

Mit Urteil C-3838/2023 vom 3. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung des BAG zur dreijährlichen Überprüfung des Arzneimittels Relaxane® aufgehoben und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Preissenkung nicht erfüllt sind.

Was sind die Kernpunkte?

  • Das BVGer verwirft den vom BAG durchgeführten TQV mit einem Präparat, dessen Indikationstext sich wortlautmässig mit dem überprüften Arzneimittel überschneidet
  • Eine «echte tatsächliche Therapiealternative» setzt eine Gesamtbetrachtung von therapeutischem Ziel, Zusammensetzung, Wirkungsweise und klinischer Anwendung voraus. Der Wortlaut der Fachinformation genügt nicht

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Zulassungsinhaberinnen eröffnet sich ein zusätzlicher Angriffspunkt im TQV-Streit, insbesondere dort, wo ein Komparator zwar formal dieselbe Indikation abdeckt, aber faktisch zu einem anderen Behandlungszweck eingesetzt wird. Die Pflicht zur Gesamtbetrachtung verlagert das Begründungsgewicht spürbar zum BAG.

Hier geht es zum Urteil