24.10.2025

SL Insight #6

BAG legt Grenzwerte für 40% Selbstbehalt fest

Das BAG hat am 1. September 2025 das neue Rundschreiben zum differenzierten Selbstbehalt (Art. 38a KLV) veröffentlicht (Link). Entscheidend ist der Stichtag 1. August 2025: Nur die Fabrikabgabepreise (FAP) per 1. August fliessen in die Berechnung der Grenzwerte ein.

Was bedeutet das konkret?
  • Preissenkungen aus der 3-jährlichen Überprüfung per 1. Dezember 2025 bleiben unberücksichtigt.
  • Das kann dazu führen, dass Packungen trotz Preissenkung bis zum Jahresende weiterhin dem 40% Selbstbehalt unterliegen.
  • Neue Grenzwertliste ist nun online: Umsetzung der 40% Zuteilung erfolt per 1. Dezember 2025 (Link)
Was heisst das Market Access?

Unternehmen sollen prüfen, ob eigene Präparate in der Grenzwertliste auftauchen und ob Preis- oder Packungsanpassungen vor dem 1. Dezember noch umsetzbar sind.